Gesetz & Regulierung – Medizinisches Cannabis in Berlin
Das deutsche Cannabisrecht hat sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt – und Berlin spielt dabei eine besondere Rolle. Die Hauptstadt setzt konsequent auf digitale Prozesse, telemedizinische Versorgung und streng kontrollierte Apothekenabläufe. Doch welche Regeln gelten tatsächlich? Was ist erlaubt? Was müssen Ärzt:innen, Apotheken und Patient:innen beachten?
Diese Kategorie erklärt die rechtlichen Grundlagen klar, verständlich und ohne juristisches Fachvokabular.
Du erfährst, wie medizinisches Cannabis gesetzlich verankert ist, welche Vorgaben für die Verschreibung gelten, warum telemedizinische Rezepte in Berlin zulässig sind und wie Abgabe, Dokumentation und Lieferung geregelt werden.
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10 ausführliche FAQs – Gesetz & Regulierung in Berlin
Ja. Medizinisches Cannabis ist seit 2017 in ganz Deutschland legal verschreibungsfähig.
Die Rechtsgrundlage besteht aus mehreren Bausteinen:
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Cannabisblüten und -extrakte sind als verschreibungsfähige Betäubungsmittel eingestuft.
Arzneimittelgesetz (AMG)
regelt Qualitätsanforderungen und Herstellprozesse.
§ 31 Abs. 6 SGB V
definiert die medizinische Verschreibbarkeit.
Cannabis-als-Medizin-Gesetz
seit 2017 gültig, Grundlage für die heutige Versorgung.
In Berlin gelten keine strengeren Regeln als im Rest Deutschlands.
Im Gegenteil: Die Stadt setzt modernste Prozesse um, was viele Abläufe erleichtert.
Ja – und zwar vollständig legal.
Die Fernbehandlungsregelung erlaubt Ärzt:innen seit mehreren Jahren, medizinische Entscheidungen digital zu treffen, sofern:
– eine echte ärztliche Beurteilung stattfindet
– die Dokumentation gewährleistet ist
– Patient:innendaten sicher übermittelt werden
– Diagnosen medizinisch plausibel sind
Berlin ist hier Vorreiter:
Viele Ärzt:innen arbeiten telemedizinisch, weil die digitale Nachfrage besonders hoch ist und klassische Praxen oft überlastet sind.
Die telemedizinische Cannabisverschreibung ist also juristisch einwandfrei, solange sie ärztlich korrekt durchgeführt wird.
Der Gesetzgeber verlangt:
– eine medizinisch nachvollziehbare Beschwerdesituation
– eine ärztliche Bewertung der Indikation
– Dokumentation der Entscheidung
– Beachtung aller BtMG-Vorgaben
Wichtig:
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, zuerst alle anderen Medikamente auszuprobieren.
Ärzt:innen haben Ermessensspielraum, solange die Entscheidung medizinisch verantwortbar ist.
Die Details zur medizinischen Bewertung stehen in der Kategorie „Ärztliche Voraussetzungen“.
Ein gültiges Rezept für medizinisches Cannabis muss enthalten:
– Patientendaten
– Sorte/Wirkstoffgehalt (z. B. THC/CBD)
– Cannabisform (Blüten/Extrakte)
– Menge
– Dosierungsanweisung
– Ausstellungsdatum
– Arztunterschrift
Wichtig:
Cannabisrezepte werden als BtM-Rezepte dokumentiert.
Sie folgen daher besonderen Regeln für Sicherheit, Dokumentation und Abgabemengen.
Der Gesetzgeber legt keine fixe Obergrenze für die Verordnungsmenge fest.
Er erlaubt individuelle Entscheidungen auf Basis der medizinischen Situation.
In der Praxis bewegen sich viele Verschreibungen zwischen:
– 10–30 g pro Rezept
– in begründeten Fällen mehr
Die Apotheke ist verpflichtet, genau die vom Arzt festgelegte Menge abzugeben.
Der Bezug von medizinischem Cannabis aus dem Ausland ist in Deutschland grundsätzlich untersagt, weil:
– BtMG-konforme Importwege strikt reguliert sind
– nur zugelassene Großhändler importieren dürfen
– Apotheken ausschließlich zertifizierte Ware beziehen dürfen
– Transport, Lagerung und Kühlkette dokumentiert werden müssen
Online-Versand oder Shops ohne deutsche Betriebserlaubnis sind daher nicht legal.
Berlin setzt komplett auf lokal geprüfte Apotheken.
Apotheken haben strenge gesetzliche Pflichten:
– Prüfung der Identität der Patient:innen
– Kontrolle des BtM-Rezepts
– Dokumentation der Abgabe
– Lagerung nach Apothekenbetriebsordnung
– Nachverfolgbarkeit der Charge
– Qualitätssicherung gemäß EU-GMP und EU-GACP
– sichere Verpackung und Lieferung
Die Berliner Apothekenlandschaft ist hier sehr gut aufgestellt, weil die Stadt zu den größten Cannabismärkten Deutschlands zählt.
Krankenkassen prüfen Anträge zur Kostenübernahme im Einzelfall.
Gesetzlich vorgeschrieben sind:
– ein Antrag vor der Behandlung
– eine ärztliche Begründung
– Prüfung durch den Medizinischen Dienst
Die Genehmigungsquote ist bundesweit niedrig.
Darum nutzen viele Berliner:innen Privatrezepte, um schneller versorgt zu werden.
Wichtig:
Die gesetzliche Grundlage bleibt dieselbe, unabhängig davon, wer die Kosten trägt.
Ja – sofern sie erfolgt durch:
– apothekeneigene Lieferdienste
– pharmazeutisch zugelassene Transportpartner
Vorgaben:
– sichere, neutrale Verpackung
– dokumentierte Übergabe
– Identitätskontrolle
– temperaturgerechte Lagerung
DHL, UPS oder internationale Paketdienste sind nicht zulässig.
Berlin verfügt über eine besonders gut entwickelte Struktur für pharmazeutische Lieferdienste.
Deutschland arbeitet an mehreren Modernisierungen:
– klare Trennung zwischen Freizeit- und Medizinkonsum
– Stärkung digitaler Rezeptwege
– strengere Dokumentationspflichten
– höhere Anforderungen an Transport & Lieferdienste
– Ausbau elektronischer Verordnungen (E-Rezept)
Berlin ist auf alle Änderungen vorbereitet, da die Stadt seit Jahren als Modellregion für digitale Cannabisversorgung gilt.
Geprüft von
Dr. Hans Werner, M.D. / Leitender Arzt
Dr. Hans Werner ist ein international ausgebildeter Mediziner mit umfassender klinischer Erfahrung in der Notfallmedizin, Allgemeinmedizin, Chirurgie sowie Intensiv- und Akutversorgung. Als einer der frühen Fachexperten für medizinisches Cannabis und telemedizinische Behandlungsmodelle steht er für eine sichere, evidenzbasierte und patientenzentrierte Versorgung. Seine internationale Laufbahn prägt seinen ganzheitlichen, modernen und qualitätsorientierten Therapieansatz.
Rechtlicher Hinweis: Haftungsausschluss:
Diese Website dient ausschließlich der Information und Vermittlung ärztlicher Leistungen. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Krankheiten behandelt. Die Ausstellung eines Rezepts für medizinisches Cannabis erfolgt ausschließlich nach ärztlicher Prüfung im Rahmen eines individuellen Behandlungsverhältnisses. Die Inhalte dieser Website ersetzen keine persönliche ärztliche Beratung oder Behandlung.
Top-5 Quellen dieser Kategorie
Bundesministerium für Gesundheit – Rechtliche Grundlagen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de
Gesetzestexte BtMG / AMG / SGB V
https://www.gesetze-im-internet.de
Gemeinsamer Bundesausschuss – Arzneimittelrichtlinien
https://www.g-ba.de
Bundesrat – Beschlüsse zu Cannabis-Regulierung
https://www.bundesrat.de
Ärztekammer Berlin – Hinweise zu Cannabisverschreibungen
https://www.aerztekammer-berlin.de