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Zertifizierungen & pharmazeutische Standards – Was gilt für Cannabis in Berlin?

Damit medizinisches Cannabis in Berlin sicher, legal und medizinisch zuverlässig abgegeben werden kann, muss jede Station der Lieferkette – vom internationalen Produzenten bis zur Berliner Apotheke – strenge europäische und deutsche Qualitätsstandards erfüllen.

Diese FAQ erklärt alle wichtigen Zertifizierungen, Genehmigungen und pharmazeutischen Standards, die dafür sorgen, dass Berliner Patient:innen ausschließlich offiziell geprüftes und sicheres medizinisches Cannabis erhalten.

10 FAQ – Zertifizierungen & Standards erklärt


Welche Zertifizierungen müssen Cannabisproduzenten erfüllen, bevor Produkte nach Berlin importiert werden dürfen?

Produzenten müssen nach EU-GACP (Good Agricultural & Collection Practice) zertifiziert sein.

Diese Norm stellt sicher, dass:
– der Anbau unter kontrollierten Bedingungen erfolgt
– keine Belastung durch Pestizide oder Schadstoffe vorliegt
– die Ernte hygienisch durchgeführt wird
– eine vollständige Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist

Ohne GACP-zertifizierte Produktion findet kein Export nach Europa statt.

Was ist EU-GMP – und warum dürfen nur EU-GMP-Produzenten Cannabis nach Deutschland liefern?

EU-GMP (Good Manufacturing Practice) ist der höchste pharmazeutische Qualitätsstandard in Europa.
Pflicht für jeden Produzenten, bevor Cannabis in Deutschland als Arzneimittel abgegeben wird.

EU-GMP sorgt dafür, dass:
– Produktion im Reinraum
– pharmazeutische Verpackung
– Laboranalysen
– Qualität & Sicherheit

streng kontrolliert werden.
→ Ohne EU-GMP-Zertifikat kommt kein Produkt nach Berlin.

Welche Genehmigungen braucht ein Importeur, um Cannabis legal nach Deutschland einzuführen?

Ein Importeur benötigt:
BtM-Erlaubnis (§3 BtMG) – Betäubungsmittelrechtliche Genehmigung
Einfuhrerlaubnis gemäß §72 AMG
Großhandelserlaubnis nach §52a AMG
GDP-Zertifizierung (Transport & Distribution)
gesichertes BtM-Lager

Nur Unternehmen mit diesen Erlaubnissen dürfen Cannabis nach Berlin liefern.

Welche Qualitätsdokumente muss jede Charge erfüllen, bevor sie in einer Berliner Apotheke ankommt?

Jede Charge benötigt ein COA – Certificate of Analysis
(erstellt von einem ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor).

Ein COA enthält:
– THC/CBD-Gehalt
– Terpenprofil
– mikrobiologische Reinheit
– Schwermetalltests
– Pestizide & Mykotoxine
– Wasseraktivität

Ohne COA wird die Charge nicht an Berliner Apotheken abgegeben.

Welche Standards gelten für den Transport von medizinischem Cannabis nach Berlin?

Für den Transport gelten die EU GDP Guidelines (Good Distribution Practice):
– dokumentierte Transportkette
– gesicherte Verpackung
– Temperaturkontrolle
– chargenreine Logistik
– sichere Übergabe an Apotheken

Berlin profitiert von spezialisierten Lieferpartnern mit taggleicher Zustellung, die GDP-konform arbeiten.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Berliner Apotheken, die Cannabis abgeben?

Berliner Apotheken unterliegen:
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
BtM-Dokumentation nach §13 BtMG
DAC/NRF-Monografie „Cannabisblüten“
gesetzlicher Sicht- & Prüfplicht
gesichertem Lagerraum (BtM-Schrank)

Nur autorisierte Apotheken dürfen Cannabis abgeben – Berlin hat über 50 spezialisierte Standorte.

Was ist die ApBetrO – und warum ist sie wichtig für Cannabispatient:innen in Berlin?

Die Apothekenbetriebsordnung regelt:
– Lagerung
– Qualitätssicherung
– Identitätsprüfung
– Arzneimitteldokumentation
– Abgabesicherheit

Sie stellt sicher, dass Produkte während Lagerung & Abgabe nicht an Qualität verlieren und gesetzeskonform verarbeitet werden.

Welche Vorschriften gelten für Ärzt:innen, die Cannabis in Berlin verschreiben?

Ärzt:innen benötigen:
– gültige Approbation
– Verschreibungsrecht nach BtMVV (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung)
– dokumentierte medizinische Indikation
– Einhaltung des Ärztekammer Berlin Telemedizin-Standards

Jedes Rezept ist eine ärztliche Einzelentscheidung, niemals automatisiert.

Warum ist die BtM-Dokumentation (Betäubungsmittelgesetz) für Berlin besonders wichtig?

Cannabis ist ein betäubungsmittelpflichtiges Arzneimittel.

Die BtM-Dokumentation garantiert:
– sichere Nachverfolgbarkeit
– kein Missbrauch
– klare Mengenausgabe
– Einhaltung der Einlösefristen
– Kontrolle über jede Abgabe

Diese Dokumentation macht die Versorgung in Berlin besonders sicher.

Welche digitalen Sicherheitsstandards gelten für Rezept, Daten & Bestellung?

Berlin folgt strikt der DSGVO:
– verschlüsselte Rezeptübermittlung
– keine Datenweitergabe
– Serverstandort Deutschland/EU
– medizinische Angaben nur für Ärzt:innen & Apotheken zugänglich
– kein Tracking, kein Profiling

So bleiben Deine Gesundheitsdaten privat – so wie es sein muss.

Geprüft von

Dr. Hans Werner, M.D. / Leitender Arzt

Dr. Hans Werner ist ein international ausgebildeter Mediziner mit umfassender klinischer Erfahrung in der Notfallmedizin, Allgemeinmedizin, Chirurgie sowie Intensiv- und Akutversorgung. Als einer der frühen Fachexperten für medizinisches Cannabis und telemedizinische Behandlungsmodelle steht er für eine sichere, evidenzbasierte und patientenzentrierte Versorgung. Seine internationale Laufbahn prägt seinen ganzheitlichen, modernen und qualitätsorientierten Therapieansatz.

Rechtlicher Hinweis: Haftungsausschluss:

Diese Website dient ausschließlich der Information und Vermittlung ärztlicher Leistungen. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Krankheiten behandelt. Die Ausstellung eines Rezepts für medizinisches Cannabis erfolgt ausschließlich nach ärztlicher Prüfung im Rahmen eines individuellen Behandlungsverhältnisses. Die Inhalte dieser Website ersetzen keine persönliche ärztliche Beratung oder Behandlung.

Quellen & Offizielle Referenzen

EMA – EU-GMP & GACP
https://www.ema.europa.eu

EudraLex – EU GMP Guidelines
https://health.ec.europa.eu/medicinal-products/eudralex/eudralex-volume-4_en

BfArM – Betäubungsmittelrecht
https://www.bfarm.de

Apothekenbetriebsordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/

AMG / BtMG
https://www.gesetze-im-internet.de

ISO/IEC 17025
https://ilac.org

DSGVO
https://gdpr.eu

ABDA / Bundesapothekerkammer
https://www.abda.de